5. [Gewährleistung, Garantie und Umtausch]

Geändert am Do, 9 Jan um 11:33 NACHMITTAGS

5.1. Die Frist Gewährleistungsansprüche von Bestellern, die Verbraucher sind, beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt diese Frist ein Jahr ab Gefahrübergang
5.2. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Material und Herstellung. Im Rahmen der Gewährleistung ist die Dusyma GmbH lediglich dazu verpflichtet, die Gewährleistung für den Kaufgegenstand durch Nachlieferung, Nachbesserung oder Wertersatz zu erfüllen. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadensersatz werden durch die Gewährleistung nicht begründet.
5.3. Dusyma-Qualitätsmöbel wurden speziell für die hohen Anforderungen von Bildungseinrichtungen sowie betreuenden oder pflegenden Einrichtungen entwickelt und werden nach höchsten Qualitätsanforderungen gefertigt. Aus diesem Grund gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren auf die Funktionsfähigkeit unserer Original Dusyma-Qualitätsmöbel (ausgenommen sind verbaute Elektrokomponenten bzw. Elektrogeräte, Polster und Polstermöbel sowie Möbelprodukte mit verbautem Spiegel). Auf unsere Außenspielgeräte gewähren wir bei jährlicher fachgerechter Wartung eine Garantie von 2 Jahren auf die Funktionsfähigkeit. Ebenso gewähren wir auf Polster und Polstermöbel eine Garantie von 2 Jahren auf die Funktionalität. Voraussetzung für die Gewährung der jeweiligen Garantie ist die sachgemäße Montage, Aufstellung und Benutzung des Gegenstandes. Nicht eingeschlossen sind Mängel, die die Funktion des Gegenstandes nicht einschränken, Mängel, die durch benutzungstypischen oder natürlichen Verschleiß entstehen, Schäden aller Art durch falsche Reinigungsmittel, stehendes Wasser im Innenbereich, scharfkantige oder spitze Gegenstände oder Applikationen auf Kleidung, mangelnde Wartung sowie durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Zerstörung.
5.4. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch unsere Garantien nicht eingeschränkt.
5.5. Im berechtigen Garantiefall verpflichtet sich Dusyma dazu, die Garantie für den Kaufgegenstand durch Nachlieferung, Nachbesserung oder Wertersatz zu erfüllen. Die Wahl über die Art der Erfüllung obliegt der Dusyma Kindergartenbedarf GmbH. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadenersatz werden durch die Garantie nicht begründet.
5.6. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
5.7. Der Kunde, der Verbraucher ist, soll die Ware unverzüglich nach Eingang untersuchen. Erkennbare Mängel soll er uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzeigen.
5.8. Wenn Sendungen beschädigt ankommen, muss der Tatbestand unmittelbar bei der Übergabe durch die Bahn, Post oder Spedition festgestellt werden (Tatbestands-bescheinigung). Nur dadurch ist gewährleistet, dass das Transportunternehmen für den Schaden aufkommt. Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, müssen nach Feststellung innerhalb von 5 Tagen dem Transportunternehmen gemeldet werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
5.9. Warenrücksendungen ohne unsere vorherige Zustimmung können nicht anerkannt werden. Retouren können ohne den, der Rechnung beigefügten Retourenschein, nicht bearbeitet werden.

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